Wir klagen an
➔ Klimaverbrechen
➔
Gesundheitsschädigung
➔
Heimatvertreibung
➔
Umweltzerstörung
durch RWE
unter Mittäterschaft
der Landesregierung NRW
Nachdem wir von einer neuen Sachlage überrascht wurden, haben wir den neuen Termin und den neuen Ort verabredet.
Nur durch Zufall konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach der Beschwerde gegen die Verfügung in der Sache der Strafanzeige gegen Verantwortliche von RWE wegen Tötungsdelikten nicht zu ermitteln, das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm abgegeben hat. Lest selbst!
Friederike Otto schreibt in ihrem
neuen Buch Klimaungerechtigkeit:
„Wir haben ein eigenartiges Verhältnis zu den Ursachen und Verursacher*innen des Klimawandels entwickelt: Stellen Sie sich vor, in einer Stadt, in einem Land, geht ein*e Massenmörder*in, besser noch eine ganze Gang von Massenmörder*innen um und tötet Tausende Menschen. Die Killer sind weder auf der Flucht, noch verstecken sie sich, man kennt sie im Gegenteil ziemlich gut und weiß genau, wo sie wohnen. Trotzdem unternimmt niemand etwas. Gelegentlich warnt sich die Nachbarschaft untereinander, manchmal geben wir den Mörder*innen Geld, damit sie vielleicht ein paar Menschen weniger umbringen, aber alles in allem bleiben sie unbehelligt.
Dass ich mit diesem Bild nicht übertreibe, sieht man zum Beispiel daran, wie der Essener Energiekonzern RWE dafür bezahlt wird, in Deutschland ein klein bisschen weniger Braunkohle auszubuddeln, obwohl bekannt ist, dass das Verbrennen dieser Kohle viele Menschen das Leben kosten wird. RWE weiß das seit den 1960er Jahren, genauso wie es alle politischen Entscheidungsträger wissen."
Wir fordern daher von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, dass endlich Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen aufgenommen werden.
Unser Protest gegen das Verhalten der Ermittlungsbehörden soll bunt werden.
Wäre es für die Akteure der Strafverfolgung nicht schön, mit einem bedeutenden Verfahren in die Geschichte einzugehen?
Wir sehen uns in Hamm?
Mehr zur Geschichte der Strafanzeige auf unserer Unterseite!
Warum wurde trotz vielfacher, erdrückender wissenschaftlicher Beweislage bislang keine Ermittlung in der Sache Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen RWE Power aufgenommen?
Mit einer Mahnwache am 18. März fordert ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen die Generalstaatsanwaltschaft Hamm auf, endlich wegen Tötungsdelikten gegen die Verantwortlichen zu ermitteln.
Bereits am 29. September 2022 hatten mehr als 20 Jurist:innen Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die Verantwortlichen von RWE Power erstattet. Bis heute weigert sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen. ....
Krankheitsbedingt muss die Mahnwache verschoben werden. Einen neuen Zeitpunkt werden wir zeitnah mitteilen.
Update: Die Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die Verantwortlichen von RWE Power ist weiterhin aktuell!
Freitag, den 1. Dezember 2023
19:00 - 22:00 Uhr
Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3, 50670 Köln
(Nähe Ebertplatz) Raum: Großes Forum
"Das EU-Parlament will Ökozid als Umweltverbrechen ahnden. Auch Ökozid, das ´Töten´ der Umwelt, wird erstmals definiert." (Euroaktiv.de)
Jeder Tag, an dem Braunkohlekraftwerke weiterbetrieben werden, kommt es durch die Schadstoff-Emissionen zu Gesundheitsschädigungen und vorzeitigen Todesfällen. Die Beweislage dazu ist aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen, z.B. durch die Studie "Last Gasp" von Climate Action Network, gut belegt und erdrückend.
Die Staatsanwaltschaft Essen sieht trotzdem keinen Grund, wegen Tötungsdelikten gegen RWE tätig zu werden. In der fristwahrenden Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft, nicht zu ermitteln, betont Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes: „Erschütternd ist die Auffassung, die Handenden hätten schon deshalb kein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen, weil dies behördlich genehmigt worden sei.
Eine behördliche Genehmigung von erkennbaren Tötungshandlungen, ... sei es mit direktem, sei es mit bedingtem Vorsatz, vermag ich unserem Rechtssystem nicht zu entnehmen." (siehe
Beschwerdeschreiben von RA Dr. Heinrich Comes und RA Hans Georg Haakshorst vom 12.07.2023)
Die Klimakatastrophe schreitet unentwegt voran und in den täglichen Nachrichten sind die Verwüstungen und Zerstörungen von Lebensgrundlagen überall auf der Welt, die mit der weiteren Verbrennung fossiler Energien wie Kohle, Gas und Öl einhergehen, unübersehbar geworden, ihre Häufigkeit ebenfalls. Die Hoffnung der jungen Generationen auf ein gutes Leben in Zukunft ist in eine gefährliche Schieflage geraten.
Die Verantwortlichen, die seit vielen Jahren um die Konsequenzen ihres kriminellen Handelns wissen, müssen dafür endlich zur Verantwortung gezogen werden.
International beginnt sich – z.B. in den USA mit Strafanzeigen gegen fossile Konzerne – etwas zu bewegen. So geht der US-Bundesstaat Kalifornien geht gegen „die großen Umweltverschmutzer“ ExxonMobil, Shell, BP, ConocoPhillips, Chevron und den Industrieverband American Petroleum Institute vor (siehe Der Spiegel, 16.09.2023). Das EU-Parlament will Ökozid als Umweltverbrechen ahnden.
Und was passiert hier in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen, wenn mehr als 20 Jurist*innen einen Konzern wegen Tötungsdelikten bei der Staatsanwaltschaft anzeigen? Die Staatsanwaltschaft kann trotz guter wissenschaftlicher Belege keinen Grund für eine Ermittlung wegen Tötungsdelikten erkennen.
„Anders als in diesem Fall der Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eines Konzerns zögern Staatsanwaltschaften nicht lange, gegen Aktivist:innen der Klimagerechtigkeitsbewegung zu ermitteln und sie zu verurteilen", kritisiert Bernhard Seidler, Arzt an der Universitätsklinik Köln und Aktivist der Klimagerechtigkeitsbewegung.
In der Veranstaltung „Tod durch RWE?“ (siehe Video-Ankündigung unter dem Text) werden einerseits Sachverständige die Strafanzeige auch aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut begründen. Andererseits werden die skandalösen Vorgänge im Umgang mit der Strafanzeige öffentlich gemacht.
Die Strafanzeige, gestellt von über zwanzig Jurist:innen, bezieht sich neben den Beweismitteln zu der Mitverursachung der Klimakatastrophe und deren tödlichen Folgen durch RWE auch auf die wissenschaftliche Studie "Last Gasp" von Climate Action Network, die zu dem Ergebnis kommt, dass allein im Jahr 2016 statistisch 1.880 Menschen nur in infolge der Schadstoff-Emissionen der Braunkohle-Kraftwerke der RWE AG vorzeitig verstorben sind.
Einführung mit Prof. Dr. Niko Froitzheim (Geologe),
RA Dr. Heinrich Comes,
Kinderarzt Christian Döring,
Sibylle Arians (Stiftung ethecon),
Carmen Eckardt (Filmemacherin),
Bernhard Seidler (Arzt an der Uni Klinik Köln u. Aktivist der Klimaberechtigkeitsbewegung)
Weitere Programmpunkte:
Videobotschaft des Kabarettisten Jürgen Becker
Einblendung der künstlerischen Arbeit Faces of Coal von Joanie Lemercier
https://joanielemercier.com/faces-of-coal/
und weitere Rahmendarbietungen
Im Anschluss an das Programm findet eine
Podiumsdiskussion
mit Publikumsbeteiligung statt.
Dokumentation der skandalösen Vorgänge hinsichtlich
dieser Strafanzeige
Einen guten Einstieg in das Thema zeigt unser Video:
Samstag, 11. März 2023 von 10:00 bis 19:00 und Sonntag, 12. März 2023 von 10:00 bis 17:00
Nach den ersten Sitzungen des Tribunals in
Lützerath,
Essen und
Düsseldorf
tagen wir jetzt am Sitz der Verwaltung der RWE Tagebaue in Köln
Für Mobilgeräte bieten wir eine bessere Lesbarkeit des Ablaufes hier.
Warum hat die Staatsanwaltschaft (noch?)
keine Ermittlungen aufgenommen.
Mahnwache und Übergabe der Petition „Tötungsdelikte: Strafanzeige gegen RWE Power“ am 15. Dezember, 11 Uhr bis 14 Uhr, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln Video vom Beginn der Mahnwache und der Rede des Rechtsanwaltes Dr. Comes. Die Staatsanwaltschaft ist bei einer Strafanzeige wegen Tötungsdelikten aufgrund ihres Legalitätsprinzipes dazu verpflichtet zu ermitteln. Tut sie dies erneut nicht, wie es bereits mit der Strafanzeige im Jahr 2018 geschah, dann stellen sich verschiedene Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im März 2021 auf die Kausal-Ketten von Umweltschäden für die nächsten Generationen hingewiesen. Wenn die Staatsanwaltschaft Köln nicht ermitteln will, stellt den
Beschluss Bundesverfassungsgerichts infrage und leistet damit den Tätern Beihilfe für ihre Verbrechen. Rechtsanwalt Dr.Comes: Das stellt die Frage, ob eine Staatsanwaltschaft, die trotz angezeigter Tötungsdelikte nicht ermittelt, sich noch auf dem Boden des Grundgesetzes befindet.
Zum Gedenken an die ca. 2000 Menschen, die jährlich infolge der Emissionen der RWE-Kraftwerke sterben, werden bei der Mahnwache Grablichter aufgestellt. Grundlage der Petition ist eine Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die RWE Power AG, die eine Gruppe von Jurist*innen mit Unterstützung der Initiative RWE-Tribunal am 29. September 2022 bei den Staatsanwaltschaften Köln, Aachen und Mönchengladbach erstattet hat. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt die Strafanzeige.
Der Wortlaut der Strafanzeige gegen die RWE Power AG: „Nach unserer Rechtsauffassung“, so der bei der Strafanzeige federführende Kölner Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, „haben Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der RWE Power AG bewusst in Kauf genommen, dass durch die klimaverändernde, umweltzerstörende und gesundheitsschädliche Förderung und Verstromung von Kohle im Rheinischen Braunkohlerevier in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr Menschen zu Tode gekommen sind.“
Die Verfasser*innen der Strafanzeige – zu ihnen gehört auch eine Atmosphärenforscherin und ein Kinderarzt – sind überzeugt, dass sie hinreichende Belege vorgelegt haben. „Das Material ist erdrückend, die Staatsanwaltschaft Köln sollte endlich Ermittlungen aufnehmen.“ „Neu in der Strafanzeige sind auch die tödlichen Folgen der Luftschadstoffe, die RWE-Kraftwerke in unserer Atemluft freisetzen“, sagte die in Köln arbeitende Atmosphärenforscherin Dr. Rosa Gierens. „Es ist wissenschaftlich belegt, dass durch die Schadstoff-Emissionen der RWE-Kraftwerke, selbst bei vorsichtig angewandten Berechnungsmodellen, von jährlich durchschnittlich 2000 statistischen Todesfällen auszugehen ist. Und die aktuelle Forschung zeigt, dass es für Feinstaub in unserer Atemluft keinen unteren Schwellenwert für das Risiko einer Gesundheitsschädigung gibt.“ (Vgl. die Studie „Last Gasp“ von Climate Action Network aus dem Jahr 2018) Diese Kohlekonzerne machen Europa krank: Die Studie „Last Gasp“ („Letzer Atemzug“) von Climate Action Network kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2016 statistisch 1.880 Menschen infolge der Schadstoffemissionen der Kohlekraftwerke der RWE vorzeitig verstorben sind.
„Andererseits gibt es aber auch Anzeichen, dass die Staatsanwaltschaften wie bereits bei einer ähnlichen Strafanzeige 2018 nicht bereit sind, Ermittlungen aufzunehmen“, sagte Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands. „Dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach die Anzeige bereits an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben hat, könnte darauf hindeuten.“ Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Essen von 2019 Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm von 2019 siehe: Dachverband der Kritischen Aktionäre und Aktionärinnen.
Bei der Mahnwache am 15. Dezember sprachen Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, die Atmosphärenforscherin Dr.Rosa Gierens und der Kinderarzt Christian Döring.
Attac D (EKU AG) – Attac Köln – Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre – Ethecon Stiftung Ethik & Ökonomie – Gesellschaft für bedrohte Völker – Grannies for Future Köln – Initiative RWE-Tribunal – Parents for Future Köln Köln – Nichtregierungsorganisationen übergeben heute Mittag die Petition „Tötungsdelikte: Strafanzeige gegen die RWE Power AG“ an einen Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln. 4.370 Menschen haben bis heute die Petition unterzeichnet. Zum Gedenken an Tausende Menschen, die jährlich infolge der Emissionen der RWE-Kraftwerke sterben, werden bei der Mahnwache am Kölner Justizzentrum Grablichter angezündet.
Nachdem der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, jetzt mitgeteilt hat, dass seine Behörde die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben habe, fordern die Juristinnen und Juristen und die sie unterstützenden Nichtregierungsorganisationen die Staatsanwaltschaft auf, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und Straftaten, die ihr bekanntwerden, aufzuklären und strafrechtlich zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Abs.1 StPO).
„Wie bereits im Fall einer ähnlichen Strafanzeige entzieht sich die Staatsanwaltschaft Köln erneut ihrer Verantwortung, wegen des Vorwurfs von Tötungsdelikten gegen Verantwortliche des RWE-Konzerns zu ermitteln“, so Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, einer der Anzeigensteller. „Nach unserer Rechtsauffassung haben Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Power AG bewusst in Kauf genommen, dass durch die klimaverändernde, umweltzerstörende und gesundheitsschädliche Förderung und Verstromung von Kohle im Rheinischen Braunkohlerevier in den letzten zwei Jahrzehnten eine Vielzahl von Menschen zu Tode gekommen sind.“ „Zuständig ist ganz klar die Staatsanwaltschaften Köln, weil sich der Sitz der RWE-Tochtergesellschaft RWE Power AG nach wie vor in Köln befindet“, erklärt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Strafanzeige wurde auch bei den Staatsanwaltschaften Aachen und Mönchengladbach erstattet, weil die Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach sowie die Kraftwerke, die von RWE Power betrieben werden, sich geografisch in der Nähe dieser Staatsanwaltschaften befinden.“
„In der Strafanzeige beziehen wir uns unter anderem auf die wissenschaftliche Studie „Last Gasp“ von Climate Action Network, die zu dem Ergebnis kommt, dass im Jahr 2016 statistisch 1.880 Menschen nur infolge der Schadstoff-Emissionen der Kohlekraftwerke der RWE AG vorzeitig verstorben sind“, betont die Atmosphärenforscherin Rosa Gierens, die an der Studie mitgearbeitet hatte.
„Die Einbringung von Schadstoffen in die Atemluft ist gesundheitsschädlich und für kleine Kinder besonders gefährlich – dies beginnt bereits mit einer Feinstaub-belasteten Schwangerschaft“, berichtet der Kölner Kinderarzt Christian Döring. „Die DNA-schädigenden und krebserregenden Atemgifte aus Kohlekraftwerksemissionen gehen über den Mutterkuchen in die Zellkerne der ungeborenen Babys. Es folgt eine erhebliche Zunahme untergewichtiger Mangel- und Frühgeburten. In einem wissenschaftlichen Vergleich wurde nachgewiesen, dass nach Abschaltung eines Kohlekraftwerks Kinder deutlich weniger zentrale neurologische Einschränkungen der kindlichen Entwicklung haben als Kinder mit emissionsbelasteter Schwangerschaft“, so Döring.
„Während Staatsanwaltschaften nicht lange zögern, gegen Klimaaktivist*innen zu ermitteln, geben sie vor, im Fall von Strafanzeigen gegen Konzerne wie RWE keine Veranlassung zur Ermittlung feststellen zu können“, so Emilio Alfred Weinberg von der Initiative RWE-Tribunal. „Mit der aktuellen Strafanzeige haben wir der Staatsanwaltschaft zusätzliche Beweismittel zu den Ursachen und Auswirkungen der Klimakatastrophe vorgelegt. Diese Beweismittel stellen einen Zusammenhang zwischen den Extremwetterereignissen und Todesopfern 2021 im Ahrtal und der durch die Braunkohleverstromung miterzeugten Erderhitzung und Klimakatastrophe her. Wir haben jetzt eine deutlich verschärfte Bestandsaufnahme und Prognostik hinsichtlich der Klimakrise, wie u.a. der letzte Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich macht.“
Die Strafanzeige wurde am 29. September von Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, 20 weiteren Jurist*innen und der Initiative RWE-Tribunal bei den Staatsanwaltschaften Köln, Aachen und Mönchengladbach erstattet. Auch die Staatsanwaltschaften in Aachen und Mönchengladbach haben die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben.
Pressekonferenz dazu fand statt am Donnerstag, den 29. September 2022 um 11:00 Uhr im Steigenberger Hotel Köln, Raum Sachsen, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln. In Kürze:
Wir unterrichten Sie hiermit über die Strafanzeige gegen die RWE Power AG, die von Rechtsanwälten, Juristen und der Initiative RWE-Tribunal bei den Staatsanwaltschaften Köln, Aachen und Mönchengladbach erstattet wurde. Verantwortliche der Tochtergesellschaft der RWE AG haben sich nach unserer Auffassung durch den Abbau von Braunkohle im Rheinischen Braunkohlerevier und durch die Verbrennung der Kohle in Kraftwerken der Beteiligung an Tötungsdelikten strafbar gemacht. Eine frühere Strafanzeige, die von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und der Staatsanwaltschaft Essen 2019 zurückgewiesen wurde, wird jetzt erweitert durch
1. Beweismittel zu den Ursachen der Klimakatastrophe, die z.B. zu Extremwetterereignissen wie im Juli 2021 im Ahrtal führten. Wir haben jetzt eine deutliche verschärfte Bestandsaufnahme und Prognostik hinsichtlich der Klimaveränderung, wie u.a. der letzte Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich macht.
2. die Einbeziehung von Feinstaub-Geschädigten. Auch insoweit werden wir darstellen und mit Beweisangeboten versehen, dass jährlich etwa 2.000 Menschen aufgrund dieser Aktivitäten der RWE vorzeitig versterben und um die 690 Menschen von chronischen Lungen- und Bronchialerkrankungen befallen werden.
Über die Strafanzeige informierten Sie auf der Pressekonferenz:
Moderation: Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Den Wortlaut der Strafanzeige gegen die RWE Power AG kann hier eingesehen werden:
https://www.kritischeaktionaere.de/rwe/strafanzeige-wegen-toetungsdelikten-gegen-die-rwe-power-ag/
Rückfragen:
Dr. Heinrich Comes, Tel. , Email:
comes-haakshorst@t-online.de
Alfred Weinberg,
alfred_weinberg@web.de
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre,
Tel. 0221/5995647, Mobil-Tel. 0173 – 713 52 37,
dachverband@kritischeaktionaere.de
Hier geht es direkt zur
Strafanzeige!
Die Strafanzeige kann man hier direkt unterstützen:
https://weact.campact.de/petitions/totungsdelikte-strafanzeige-gegen-die-rwe-power-ag
Die
Presseschau,
soweit sie uns bekannt wurde.
Wir erstatten
Strafanzeige gegen die bei der RWE Power AG verantwortlichen leitenden Mitarbeiter.
A Warum wir erneut Strafanzeige erstatten gegen die für die klimaverändernde und umweltzerstörende Kohlepolitik der RWE Power AG Verantwortlichen
Die Staatsanwaltschaft Essen sowie - auf die Beschwerde hin - die Generalstaatsanwaltschaft Hamm haben eine entsprechende Strafanzeige wegen Tötungsdelikten mit Verfügungen vom 11.04.2019 bzw. vom 12.07.2019 zurückgewiesen . Diese Entscheidungen, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, waren nicht nur nicht annähernd nachvollziehbar begründet, sie verstießen vielmehr gegen den gesetzlichen Auftrag der Staatsanwaltschaft, ihr bekannt werdende Straftaten aufzuklären und ggf. strafrechtlich zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Abs.1 StPO).
Verschiedene zwischenzeitlich aufgetretene Umstände erlauben es darüber hinaus heute noch weniger, die Augen vor dem zu verschließen, was die von Menschen verursachten Folgen des Klimawandels bedeuten.
Kohlekonzern RWE torpediert mit Umwallungsarbeiten in Lützerath den politischen Prozess zur Klärung, wie es mit den Braunkohletagebau Garzweiler II weitergehen soll.
Security-Personal von RWE attackiert mit Hunden ohne Maulkorb Klimaaktvist*innen.
Herrn Ministerpräsident Hendrik Wüst
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Frau Ministerin Mona Neubaur
Ministrium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Dr. Markus Krebber
RWE Aktiengesellschaft
RWE Platz 1
45141 Essen
Köln, 4. August 2022
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,
sehr geehrte Frau Ministerin Neubaur,
sehr geehrter Herr Dr. Krebber,
RWE ignoriert den Bundestagsbeschluss zum Erhalt von Lützerath, wartet das angekündigte Gutachten zum Massebedarf im Braunkohlerevier nicht ab und lässt die NRW-Landesregierung wie einen zahnlosen Tiger aussehen.
Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, RWE sofort zu stoppen!
Am Mittwochmorgen, 03.08.2022, hat RWE den nächsten Versuch unternommen, einen Wall um das bedrohte Dorf Lützerath zu ziehen. Bis zu 80 Personen der RWE-Security waren im Einsatz und sind mit großer Härte gegen Menschen vorgegangen, die diese Arbeiten mit einer Blockade verhindern wollten. Zu Beginn der RWE-Aktion waren nur zwei Polizei-Kontaktbeamte*innen zugegen. Das Sicherheitspersonal wurde in seinem widerrechtlichen Agieren nicht gestoppt. Erst später kam eine Hundertschaft der Polizei dazu, die Klimaaktvist*innen eingekesselt, Blockaden geräumt und Menschen aus der Blockade in Gefangenen-Sammelstellen verbracht haben.
RWE versucht Tatsachen zu schaffen, bevor ein neutrales Gutachten zum Massebedarf für die Tagebaue politisch ausgewertet und die von der neuen schwarz-grünen Landesregierung angekündigten Gespräche mit RWE, welche Flächen bis zur nächsten Leitentscheidung in ca. 1,5 Jahren tatsächlich noch benötigt werden, überhaupt stattgefunden haben.
RWE ignoriert sogar einen Beschluss des Bundestages vom 07.07.22, der den Erhalt von Lützerath befürwortet: „Der Deutsche Bundestag befürwortet zudem den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf.“
Der NRW-Landesregierung und dem Konzern RWE scheint nicht klar zu sein, dass wir uns mitten in der immer bedrohlicher werdenden Klimakatastrophe befinden und wir nur noch wenige Jahre Zeit haben, durch konsequente Energiesparpolitik und massiven Ausbau der Erneuerbaren noch schlimmere Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern.
Berechnungen des DIW zufolge reichen die Kohlemengen im geltenden Hauptbetriebsplan exklusive Lützerath bei Weitem aus, um die Energieversorgung (inklusive Gas-Kohle-Substitutionen) bis zur nächsten Leitentscheidung zu sichern. Es besteht daher keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit, das Dorf Lützerath in der kommenden Rodungssaison abzubaggern. Noch weniger bedarf es in der bereits angespannten Situation vor Ort einer Umwallung des Dorfes.
Als einer der größten Wasserverbraucher in Deutschland (ca. 500 Millionen Kubikmeter im Jahr) hat RWE eine besondere Verantwortung für die Trinkwasserversorgung in Deutschland. Die Politik muss endlich einen gesetzlichen Rahmen für den Vorrang der Trinkwasserversorgung schaffen. Das würde auch bedeuten, dass in Zukunft kein Tagebau mehr zugelassen wird, ohne dass die Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung gesichert ist.
(Berechnung des Umweltbundesamt und des Statistischen Bundesamtes 2016: Mehr als die Hälfte des Wasserverbrauchs entfällt auf die Energiewirtschaft).
Klimaaktvist*innen kämpfen mutig für die Menschen vor Ort in Lützerath und in den Dörfern, für Klimagerechtigkeit weltweit, für den Erhalt der wertvollen Böden, für eine gesicherte Trinkwasserversorgung.
Das heißt: Die mehreren hundert Millionen Tonnen Braunkohle unter Lützerath müssen im Boden bleiben!
Unterdessen erhöht RWE die Gewinnprognose für das laufende Jahr auf über 5 Milliarden Euro. Offensichtlich sind Profite wichtiger als ein erträgliches Klima für uns alle und für die nächsten Generationen! Bei dieser Menschheitsaufgabe müssen Politik und Gesellschaft das Zepter des Handelns in die Hände nehmen und dürfen das Schicksal der Menschheit nicht Konzernen und privaten Eigentümern überlassen.
Mit Empörung und Besorgnis
1,5°-Mahnwache Essen, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Attac EKU-AG, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Gesellschaft für bedrohte Völker Regionalgruppe Düsseldorf, Grannies for Future Köln, Initiative Ökosozialismus, Initiative RWE-Tribunal, Parents for Future Köln, Sofortige Atomausstieg Münster (SofA)
Bitte senden Sie Ihre Rückmeldung an:
– Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V., Tel. 0221/5995647, dachverband@kritischeaktionaere.de,
– 1,5°-Mahnwache Essen, Roland Schumann, schumroland@web.de
Weiterführende Links:
Wie ist solche eine Vorgehensweise mit den vielfältigen Bekundungen von RWE zu Menschenrechten, Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichen vereienbar? RWE und Menschenrechten:
https://www.rwe.com/verantwortung-und-nachhaltigkeit/unternehmensfuehrung/un-global-compact
und: https://www.rwe.com/verantwortung-und-nachhaltigkeit/soziales-und-gesellschaft/menschenrechtliche-sorgfaltspflicht . https://www.rwe.com/verantwortung-und-nachhaltigkeit/unternehmensfuehrung/zertifikate-und-richtlinien .
Wenn RWE vorgibt, dass der Unternehmensweg mit den Pariser Klimazielen kompatibel ist, wie kann es dann sein, dass die Tagebaue vor Lützerath nicht gestoppt werden?
https://www.rwe.com/presse/rwe-ag/2020-12-11-science-based-targets-initiative-bestaetigt-rwe-ziele
Das Umweltbundesamt hat unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes 2016 ausgerechnet, dass etwas mehr als die Hälfte des Wasserverbrauchs auf die Energiewirtschaft entfällt, knapp ein Viertel auf Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und die öffentliche Wasserversorgung, also zum Beispiel Trinkwasser, machen knapp 21 Prozent aus. Die Landwirtschaft liegt im einstelligen Prozentsatz. Das heißt, diese etwa 20 Prozent Trinkwasserversorgung sollen auf jeden Fall immer gewährleistet sein. https://www.deutschlandfunk.de/wasserversorgung-in-nrw-geplanter-vorrang-fuer-trinkwasser-100.html .
2018 traten neben den temperaturbedingten Einschränkungen bei der Kühlwasserverfügbarkeit, Schwierigkeiten mit der Nachlieferung von Kohle auf, da aufgrund von Niedrigwasser der Lieferverkehr eingeschränkt war:
https://www.umweltbundesamt.de/ew-i-3-das-indikator#hitze-beeinflusst-stromproduktion-konventioneller-kraftwerke
Spruch der Jury
In den beiden vorausgegangenen RWE-Tribunal-Tagungen in Lützerath und Essen haben wir uns hauptsächlich mit der verbrecherischen
Geschäftstätigkeit von RWE im Bereich Kohle auseinandergesetzt.
Bei der dritten RWE-Tribunal-Tagung in Düsseldorf ging es thematisch zum einen um die
Atomkraftwerkssparte von RWE. Wir mussten aufgrund der Aussagen von Zeuginnen
Sachverständigen feststellen:
Die von RWE behauptete Atom-Ausstiegsstrategie ist unglaubhaft. Durch den Weiterbetrieb der Geschäftstätigkeit der Urananreicherungsfirma URENCO in Gronau, an der RWE maßgeblich beteiligt ist, werden mit der Anreicherung, der Lagerung und dem Transport von Uran Grundrechte verletzt. RWE transportiert den Atommüll, der bei URENCO entsteht, als „Wertstoff“ deklariert einfach nach Russland und entzieht sich dadurch seiner Verantwortung für eine sichere Lagerung des strahlenden Materials.
Wir haben aufgrund der Aussagen von Zeug*innen und Sachverständigen die
immensen negativen Folgen dieser RWE-Geschäftstätigkeit festgestellt:
In der dritten RWE-Tribunal-Tagung in Düsseldorf haben wir zudem neu festgestellt:
Es gibt parallel zu der Geschäftstätigkeit von RWE mit Kohle und Atom auch ein
System von Einfluss-Strategien (Counter-Insurgency Strategies), das RWE vorsätzlich und geplant gegen Menschen in „seinem“ Interessengebiet anwendet, um folgende Ziele zu erreichen:
Diese Interessen werden von RWE mit
weichen und
harten Methoden durchgesetzt.
Harte Methoden sind: RWE-Gegner werden eingeschüchtert, bedroht, strafrechtlich verfolgt, körperlich angegriffen und bei der Ausübung ihrer Grundrechte als „radikale Ökoterroristen“ kriminalisiert.
Andere Kritiker*innen werden von RWE als sogenannte „naive Idealisten“ eingestuft. Ihnen macht RWE scheinbar wertschätzende Gesprächsangebote, versucht sie in „Gesprächskreise“ und „Beiräte“ einzubinden, die keinerlei Entscheidungsbefugnisse haben.
Mit diesen weichen Methoden ihrer Einfluss-Strategie versucht RWE systematisch einen Keil in die Gesellschaft sowie zwischen Kritiker und Menschen im Widerstand zu treiben.
Weiche Einflussmethoden von RWE sind:
Das Ziel all dieser RWE-Einfluss-Strategien ist es, einen Konsens zwischen jeglichen gesellschaftlichen Gruppen und dem RWE-Konzern herzustellen zu dauerhaft zu etablieren.
Besonders kritisch beurteilt die Jury die Einbindung von gewählten Politiker*innen durch finanzielle Vorteile wie sechsstellige „Honorare“ für „nebenberufliche Tätigkeiten“, vierstellige Sitzungsgelder, Aufwandspauschalen und andere geldwerte Vorteile.
Die Wirkung ist: Indem RWE sich als guter „Unternehmensbürger“ darstellt, der im Inter-
esse der Gesamtgesellschaft agiert, wird Demokratie auf diese Weise erodiert.
Im Ergebnis ist der RWE-Konzern durch seine Geschäftstätigkeit in Verbindung mit seinen systematisch praktizierten Einfluss-Strategien ein umfassendes Machtgebilde geworden, das völlig intransparent ist und offensichtlich keine wirksame Kontrolle erfährt (Aufsichtsrat, Bergamt, Bundeskartellamt)
Aufgrund der Aussagen von Zeug*innen und Sachverständigen fordert die Jury:
Düsseldorf, 24.04.2022
Umgehend wirksam gegen Klimakatastrophe und das Artensterben vorgehen
NRW steht nach der Landtagswahl vor einer neuen Regierungsbildung.
Unser Planet braucht unverzüglich Beschlüsse, damit den künftigen Generationen nicht die Lebensgrundlagen genommen werden. Wir, verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, drängen auf tatkräftige und entschiedene Politik, die Handlungsfähigkeit beweist und einem Fortschreiten der Klimakatastrophe und des Artensterbens Einhalt gebietet.
Verstöße gegen bestehende Gesetze, wie aus der von Armin Laschet, Hendrik Wüst und Andreas Pinkwart geführten CDU/FDP-Koalition dürfen sich nicht fortsetzen. „Nach uns die Sintflut“ ist kein verantwortbares Zukunftskonzept.
Schon diese wenigen Beispiele belegen ein erhebliches Regierungsversagen in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, und zwar sowohl bei den politischen Entscheidungsträger:innen als auch bei den genehmigenden und aufsichtführenden Behörden. Offensichtlich werden Gestaltungsspielräume vorrangig genutzt, um das bestehende System zu stabilisieren. Vorgaben, durch die das Land NRW näher an die Einhaltung der 1,5°Grenze herankommen könnte, suchen wir vergebens.
Wer trägt die Verantwortung für all dieses wenig gesetzestreue Vorgehen? Wer zeigt die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung? – Weitere Rücktritte zuständiger Regierungsmitglieder, als da sind: Frau Scharrenbach, Herr Dr. Holthoff-Pförtner und Herr Reul, sind überfällig und nach der Landtagswahl auch nicht obsolet, weil die amtierende Regierung bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten kommissarisch im Amt bliebe.
Und mit Blick auf die nächste Landesregierung, die nach der Wahl zu bilden wäre, fragen wir, wann endlich der lange überfällige Paradigmenwechsel folgt, wonach in Zeiten der fortschreitenden Klimakatastrophe nicht nur die Energiesicherheit das alles entscheidende Abwägungskriterium sein darf, sondern auch andere, ebenso wichtige Kriterien Berücksichtigung in den Abwägungsprozessen finden müssen? - Angesichts dessen, dass schon in Kürze eine Überschreitung der 1,5°-Grenze absehbar ist, fordern wir ein klares Bekenntnis der Regierung Wüst/Pinkwart, die 1,5°-Grenze einzuhalten! Dazu zählt insbesondere der Erhalt der Dörfer in den rheinischen Tagebaugebieten, vor allem der Erhalt von Lützerath!
Unterstützende Gruppen und Einzelpersonen:
Einladung zur Pressekonferenz am Mittwoch, 09.03.2022, 11:00 Uhr
Lützerath 14, 41812 Erkelenz, Hof von Eckhardt Heukamp, Erkelenz-Lützerath
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrere zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für den Erhalt des Dorfes Lützerath engagieren, laden Sie zu einer Pressekonferenz ein am Mittwoch, den 9.März, um 11 Uhr nach Erkelenz-Lützerath auf den Hof von Eckhardt Heukamp ein.
Die Abbaukante des Tagebau Garzweiler II befindet sich mittlerweile weniger als 200 Meter vor der von vielen Menschen bewohnten Ortschaft.
In der Leitentscheidung des Ministeriums für Wirtschaft vom 23.03.2021 ist unter Entscheidungssatz 4 aufgeführt: "Dazu sind vorrangig die Abstände der Abbaugrenze des Tagebaus gegenüber den Ortsrändern auf mindestens 400 m zu vergrößern."
Das Land NRW als Aufsichtsbehörde hat dafür zu sorgen, dass der Abstand von 400 Metern bezüglich bewohnter Wohneinheiten eingehalten wird.
Wird die Kohle unter den Garzweiler-Dörfern abgebaggert und verbrannt, sind die Pariser Klimaziele für Deutschland nicht einzuhalten. Die 1,5-Grad-Grenze verläuft vor Lützerath – das hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung belegt. RWE ist gerade dabei, die 1,5-Grad-Grenze zu überschreiten
Es sprechen:
Anhang:
Grafik: Die 1,5-Grad-Grenze verläuft vor Lützerath (DIW Berlin: Politikberatung kompakt 169)
Kontakt:
- Alfred Weinberg, Initiative RWE-Tribunal, 0172-4163788,
Alfred_Weinberg@web.de
- Markus Dufner, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, 0221/5995647,
dachverband@kritischeaktionaere.de
Einladung zur Pressekonferenz am Mittwoch, 09.03.2022, 11:00 Uhr
Wendehammer L 277, Mahnwache Erkelenz-Lützerath
Angesichts der Eskalation des Krieges in der Ukraine fordern einige deutsche Politiker eine Verlängerung der Braunkohleförderung. Der Konflikt um die deutsche Klimapolitik hat sich seit über einem Jahr rund um die Ortschaft Lützerath zugespitzt, die der Energiekonzern RWE für die Braunkohle abreißen will. Wird die Kohle unter Lützerath verbrannt, ist Deutschlands Beitrag zur überlebenswichtigen Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze nicht einhaltbar. Der Landwirt Eckardt Heukamp sowie mehrere Mieter*innen in Lützerath wehren sich gegen die Pläne von RWE vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Im Dorf selbst ist ein Camp entstanden, in dem zahlreiche Menschen leben und sich der Zerstörung des Ortes widersetzen. Die Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler II befindet sich mittlerweile weniger als 200 Meter vor dem Dorf.
In dieser komplexen Gemengelage laden wir Sie zur Pressekonferenz ein: 9.3.22, 11h, Mahnwache Lützerath.
Es sprechen:
Moderation: Sabina Rothe, Initiative RWE-Tribunal
Es laden ein: Initiative RWE-Tribunal, Lützerath Lebt!, Alle Dörfer Bleiben, Fridays For Future
Alle Dörfer Bleiben, 01577 3395845
Alle Dörfer bleiben!
www.alle-doerfer-bleiben.de/
https://twitter.com/AlleDoerfer
Initiative RWE-Tribunal
Pellenzstr. 39
50823 Köln
Herrn Ministerpräsident Hendrik Wüst
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Herrn Krebber
RWE-Zentrale Essen
RWE Platz 1
45141 Essen
Herrn Weinspach
Polizeipräsident von Aachen
Trierer Straße 501
52078 Aachen
Köln/Lützerath, 27.02.2022
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst,
sehr geehrter Herr Krebber,
sehr geehrter Herr Weinspach,
am 24.02.2022 ist es in Lützerath zu massiven Anwendungen von Gewalt gekommen.
Die Zuspitzung der Gewalt lehnen wir ab.
Die Landesregierung hat das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Umweltverbänden geforderte Moratorium bis heute noch nicht ausgesprochen.
Damit trägt die
Landesregierung NRW nicht zur Befriedung der dramatischen Situation in den Dörfern bei. Eine vermeidbare weitere Zerstörung von wertvollen Ökosystemen und eine traumatisierende Einschüchterung der dortigen Bevölkerung wird billigend in Kauf genommen.
Ferner
sehen wir das Land NRW
in der Verantwortung, als Aufsichtsbehörde, darauf einzuwirken, dass sich
RWE an das vorgeschriebene
Abstandsgebot hält – einen Abstand von 400 Metern bezüglich bewohnter Wohneinheiten
einzuhalten.
Doch statt dessen baggert
RWE, entgegen den Vorgaben, mit großer Geschwindigkeit direkt auf Lützerath zu und hält dieses Abstandsgebot nicht ein.
Wie ist so ein Vorgehen zu werten? Ist das legitim? Ist es eine Provokation?
Das Agieren von RWE wird von einigen Menschen als grenzüberschreitende Gewalt erlebt, was dann leider Gegengewalt provoziert.
Nichts rechtfertigt die
massive Polizeigewalt bei der Verhaftung von M.
Drei Polizisten waren daran beteiligt, einer kniet auf dem Hals von M., der Zweite fixiert ihm die Hände auf dem Rücken, der Dritte steht unmittelbar daneben.
https://twitter.com/TinoPfaff/status/1496835041191673857
Wir fordern Ermittlungen gegen diese Form von massiver Polizeigewalt. Lückenlose
Aufklärung und Konsequenzen für den Ausführenden.
Gewalt ist für uns kein Mittel der politischen Auseinandersetzung! Das Mittel der Gewalt "vergiftet" die wertvollsten Zwecke bzw. Ziele. Der Zweck "heiligt" nicht die Mittel.
Die körperliche Unversehrtheit aller beteiligten Akteure, auch aller beteiligten Polizist*innen muss
aus unserer Sicht unbedingt gewahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Weinberg
info@rwe-tribunal.org
Initiative RWE-Tribunal